Verhaltenskodex der Bembé Parkett GmbH & Co. KG

Prämisse
Die Bembé Parkett GmbH & Co. KG ist ein vorwiegend in Deutschland agierendes Unternehmen im Baunebengewerbe und Handel. Zu unseren Leistungen zählt die Herstellung und Verlegung von Bodenbelägen, sowie deren Instandsetzung und der Handel mit allen Produkten dieses Leistungsspektrums. In unseren Leitlinien verpflichten wir uns zu verantwortungsvollem und rechtmäßigem Handeln gegenüber unseren Mitarbeitern, Geschäftspartnern und der Öffentlichkeit. Die vorliegenden Handlungsgrundsätze stellen neben den geltenden Gesetzen und internen Vereinbarungen ein verbindliches Regelwerk für nachhaltiges und verantwortungsvolles Handeln in der Unternehmensorganisation dar.

Geltungsbereich
Die vorliegenden Leitlinien sind für alle Mitarbeiter der Bembé Parkett GmbH & Co. KG bindend und können als einheitliches internes Regelwerk im Umgang mit Mitarbeitern und Partnern verstanden werden.

Gesetze und Bestimmungen
Die einschlägigen gesetzlich geltenden Bestimmungen des jeweiligen Landes, in dem die Bembé Parkett GmbH & Co. KG tätig ist, stellen das übergeordnete Rahmenwerk jeglichen Handelns dar und sind von allen Mitarbeitern der Bembé Parkett GmbH & Co. KG einzuhalten.

Korruption und Bestechung (Compliance)
Freier Wettbewerb stellt eine Kernsäule unserer freiheitlichen Grundordnung und der Marktwirtschaft dar, der in unserem unternehmerischen Handeln stets zu schützen und zu wahren ist. Jegliche Beeinflussung des Wettbewerbs in Form von Korruption oder Bestechung ist zu jeder Zeit abzulehnen und zu unterlassen. Die Auswahl unserer Lieferanten basiert ausschließlich auf den Komponenten Qualität, Liefertreue, Preis und optimale Problemlösungskompetenz. Zugleich gewinnen wir unsere Aufträge durch Qualität, Kostenbewusstsein und Innovationskraft. Keiner unserer Mitarbeiter darf unrechtmäßige Vorteile gewähren (aktive Bestechung) oder annehmen (passive Bestechung). Dies impliziert u. a. Geldzahlungen sowie alle sonstigen Leistungen, die eine freie Entscheidungsfindung beeinflussen, um sich eigene oder fremde Vorteile zu verschaffen. Wettbewerbsbeeinflussendes Handeln stellt einen Verstoß gegen unsere Leitlinien dar und wird mit Sanktionen geahndet.

Kartellprävention
Die Geschäftsleitung der Bembé Parkett GmbH & Co. KG bekennt sich ausdrücklich zu einer kartellrechtskonformen Unternehmensführung. In Bezug auf kartellrechtliche Verhaltensregeln für Mitarbeiter verweisen wir in diesem Zusammenhang auf die „Regeln für das Verhalten gegenüber Wettbewerbern“ vom
Bundesverband Materialwirtschaft, Einkauf und Logistik e. V. (BME). Dieses Regelwerk sowie die jeweils geltenden kartellrechtlichen Vorschriften sind von allen Mitarbeitern der Bembé Parkett GmbH & Co. KG stets zu berücksichtigen und einzuhalten.

Zwangsarbeit
Zwangsarbeit stellt die schärfste Form der Arbeitspflicht dar und widerspricht unserem freiheitlichen Denken, wonach Mitarbeiter eigenständig und ohne Zwang entscheiden können, ob sie einem Arbeitsverhältnis innerhalb der Bembé Parkett GmbH & Co. KG auf Basis der vertraglich geregelten Arbeitspflichten nachgehen möchten. Wir lehnen jegliche Form der Zwangsarbeit ab und sichern unseren Mitarbeitern faire und den nationalen Standards entsprechende Arbeitsbedingungen zu, um optimale Voraussetzungen für eine motivierte und leistungsstarke Belegschaft zur Realisierung unserer Geschäftsziele zu schaffen.

Versammlungsfreiheit
Wir erkennen das Recht unserer Mitarbeiter auf Versammlungsfreiheit an und respektieren dies im Sinne unserer freiheitlichen Grundordnung, zu der wir uns in höchstem Maße verpflichtet fühlen.

Kinderarbeit
Um unserer sozialen Umsicht und Verantwortung an allen Standorten der Bembé Parkett GmbH & Co. KG gerecht zu werden, betrachten wir es als unsere Aufgabe, Kinder in besonderem Maße vor Überforderung und Gefahren im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses zu schützen. Aus diesem Grund lehnen wir jegliche Form der Beschäftigung von Kindern ab, sofern diese noch im schulpflichtigen Alter sind oder das 15. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Darüber hinaus sind Mitarbeiter unter 18 Jahren in besonderem Maße vor gefährlichen Arbeiten zu schützen und nur mit Rücksicht auf die Erfordernisse der Ausbildung in eingeschränkter Weise nachts zu beschäftigen. Diese Regelung hat nur dann Bestand, wenn die nationalen gesetzlichen Bestimmungen keine höheren Altersbestimmungen festlegen.

Belästigung
Die freiheitlichen Grundrechte des Menschen genießen oberste Priorität und sind an allen Standorten der Bembé Parkett GmbH & Co. KG in höchstem Maße zu wahren. In diesem Kontext sind insbesondere die persönliche Würde, die Privatsphäre und die Persönlichkeitsrechte jedes Einzelnen hervorzuheben, die in besonderer Weise zu wahren und zu respektieren sind. Wir entsagen uns demnach jeglicher Form der Belästigung, sowohl physischer, sexueller, psychischer als auch verbaler Natur und stehen für ein respektvolles und partnerschaftliches Miteinander ein.

Arbeitszeit
Um unserer sozialen Verantwortung gegenüber unseren Mitarbeitern gerecht zu werden, entsprechen unsere Arbeitszeitregelungen den nationalen gesetzlichen Bestimmungen.

Entlohnung
Neben der Arbeitsplatzsicherheit steht eine faire Entlohnung unserer Mitarbeiter an oberster Stelle. Die Vergütungen, die wir für die geleistete Arbeit erbringen, entsprechen mindestens den nationalen gesetzlichen Normen und Bestimmungen.

Diskriminierungsverbot
Durch die über 240jährige Geschichte der Bembé Parkett GmbH & Co. KG ergibt sich eine besondere soziale und kulturelle Verantwortung, die aus der Zusammenarbeit mit Mitarbeitern und Geschäftspartnern verschiedener Herkunft, Religion, Hautfarbe und Weltanschauung entsteht. Zu fremden Kulturen pflegen wir folglich einen von Respekt und Würde geprägten Umgang und lehnen jegliche Form der Diskriminierung ab. Darüber hinaus garantieren wir Chancengleichheit und Gleichbehandlung für alle Mitarbeiter, ungeachtet deren Geschlechts, Alters, sexueller Orientierung oder Behinderung. Einstellung, Weiterentwicklung und Entlohnung unserer Mitarbeiter basieren ausschließlich auf deren Fähigkeiten und Qualifikationen. Jeder unserer Mitarbeiter ist dazu verpflichtet, jegliche Form der Diskriminierung zu unterlassen, um ein von Respekt und Partnerschaft geprägtes gemeinschaftliches Arbeiten, sowohl innerhalb der Organisation als auch im Umgang mit Geschäftspartnern, zu ermöglichen.

Gesundheit und Sicherheit
Der Schutz vor Gefahren am Arbeitsplatz sowie die Förderung der Gesundheit unserer Mitarbeiter stellen grundlegende Aspekte unserer Arbeitsschutz- und Gesundheitspolitik dar, zu der wir uns in besonderer Weise gegenüber unseren Mitarbeitern verpflichtet fühlen. Im Rahmen unserer Fürsorgepflicht stellen wir gemäß den national geltenden Bestimmungen die erforderlichen Maßnahmen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz unserer Mitarbeiter sicher, um für ein gesundheitsförderndes Arbeitsumfeld Sorge zu tragen und Zufriedenheit und Leistungsfähigkeit am Arbeitsplatz zu gewährleisten. Darüber hinaus ist jeder Mitarbeiter dazu verpflichtet, einen angemessenen Beitrag zum Arbeits- und Gesundheitsschutz zu leisten. Dies impliziert insbesondere das den einschlägigen Bestimmungen entsprechende Verhalten am Arbeitsplatz zur Verhütung von Unfällen und der Vermeidung von Gesundheitsgefahren.

Umweltschutz
Die Verarbeitung des Naturwerkstoffs Holz, verpflichtet uns zu einer besonderen Verantwortung gegenüber der Natur und der Umwelt. Aus diesem Grund halten wir uns an die national geltenden Bestimmungen und die vereinbarten Standards zum Umweltschutz. Im Rahmen unserer Fertigungsprozesse achten wir insbesondere auf eine ressourcenschonende Herstellung unserer Produkte, um die Belastung der Umwelt auf das geringstmögliche Maß zu reduzieren. Abfälle sind weitestgehend zu vermeiden und durch innovative Technologien dem Fertigungsprozess erneut zuzuführen oder umweltkonform zu entsorgen bzw. als Energieträger zu verwenden. Jeder Mitarbeiter ist dazu aufgefordert, sich im Rahmen seiner Möglichkeiten an den Zielen unserer Umweltpolitik
zu beteiligen und diese kontinuierlich zu verbessern.

Lieferkette
Unsere Lieferanten und Geschäftspartner halten wir hiermit dazu an, sich an den vorliegenden Leitlinien der Bembé Parkett GmbH & Co. KG zu orientieren und danach zu handeln.

Verantwortung für die Umsetzung
Die Geschäftsleitung der Bembé Parkett GmbH & Co. KG ist für die Veröffentlichung und Umsetzung der vorliegenden Leitlinien verantwortlich. Jede Führungskraft hat dafür Sorge zu tragen, dass die in den Leitlinien enthaltenen Handlungsgrundsätze von allen Mitarbeitern eingehalten und aktiv unterstützt werden. Jeder unserer Mitarbeiter hat sich sowohl an die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen als auch an die in den Leitlinien
festgelegten Handlungsgrundsätze zu halten und sein Handeln daran auszurichten. Verstöße gegen die vorliegenden Leitlinien können an die Führungskräfte gemeldet werden und können mit entsprechenden Konsequenzen im Rahmen der betrieblichen und gesetzlichen Regelungen belegt werden.
Mitarbeitern, die einen derartigen Verstoß melden, entstehen keinerlei Nachteile.

[1] Der Begriff „Mitarbeiter“ ist geschlechtsneutral und gilt für weibliche sowie männliche Mitarbeiter gleichermaßen.
Unterzeichnet und aktualisiert in Kraft gesetzt von der Geschäftsleitung
am 26. Januar 2024. Marcus Wirthwein, Jürgen Schmitz, Bernd Ehrler