Sie haben Anspruch - vielleicht sogar auf Zuschuss!

Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine staatliche Förderung Ihrer Bau- oder Renovierungsmaßnahme möglich. Ob dies bei Ihnen der Fall ist, sagt Ihnen der Fördermittelcheck.

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Handwerkerleistung steuerlich absetzbar:

Ab dem 01.01.2009 sind bis zu 1.200 EUR der Handwerkerleistung für Renovierungen (damit auch Parkettverlegungen oder -überarbeitungen) -statt bisher 600 EUR - steuerlich voll absetzbar.

Nutzen Sie auch die seit 01.04.2009 staatlich geförderten Darlehen der KFW Bank: "Wohnraum Modernisieren", "Energieeffizient Sanieren" und "Altersgerechtes Umbauen".